Internationales Steuerstrafrecht
Die der Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kommunizierten Problemstellungen tangieren häufig den Bereich des Internationalen Steuerstrafrechts. Dieser länderübergreifende Sektor des Steuerstrafrechts setzt sich aus unterschiedlichsten Komponenten zusammen. Von Internationalem Steuerstrafrecht spricht man bereits dann, wenn die -manchmal nur aus Unwissenheit begangenen- Steuerstraftaten (insbesondere bei Steuerverkürzung) einen Auslandsbezug aufweisen. Aber auch aufwändig geplante Konstruktionen (z.B. das Umsatzsteuerkarussell) ist dem Internationalen Steuerstrafrecht zuzuordnen. Rechtsanwalt Paul Vogel begleitet für die Vogel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH seit Jahren die unterschiedlichsten Ausgestaltungen des Internationalen Steuerstrafrechts. Gerade i.H.a. die meist im öffentlichen Leben stehenden Mandanten wird auf intensive -diskrete- Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden im Vorfeld Wert gelegt, um zu schnellen Verständigungen zur Verfahrensbeendigung zu gelangen. Hierdurch wird dem Mandanten ein unangenehmes (ggf. medial ausgeschlachtetes) Gerichtsverfahren erspart. Den Ermittlungsbehörden kann dieser Weg durchaus als sinnvoll kommuniziert werden, da sie sich hierdurch viel Arbeit und damit Kosten ersparen. Aus diesem Grund sind die i.R.d. Verständigung für den Mandanten ausgehandelten Sanktionen auch deutlich günstiger, als dies nach langwierigen Ermittlungen vor Gericht möglich gewesen wäre.