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Geschäftsgeheimnis

Das Geschäftsgeheimnis ist jede auf ein Geschäft / Betrieb bezogene Tatsache, die der Geschäftsinhaber erkennbar geheim hält, die anderen Personen nicht einfach zugänglich ist und welche nur ein begrenzter Personenkreis kennt, z.B. technisches Know-how, Kunden- und Preislisten, geheime Pläne und Patente, interne Verfehlungen des Betriebs oder seiner Mitarbeiter oder alle wirtschaftlichen Daten eines Betriebs auf die Außenstehende keinen Zugriff haben. Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiter zu geben ist oft strafbar. Entsprechende Regelungen finden sich hierzu im § 17 UWG und in den §353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses), §355 StGB (Verletzung des Steuergeheimnisses) und im § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen, die einem Berufsgeheimnisträger anvertraut sind).