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EU-Insolvenz

Die Europäische Gemeinschaft legt für ihre Mitgliedstaaten fest, wie gut die jeweilige wirtschaftliche Lage des Staates sein muss und wie schlecht sie maximal sein darf. Kommt ein Land an diese Bestimmungen nicht heran, dann spricht man von EU-Insolvenz. Ist ein Staat derart hoch verschuldet, dass er die Vorgaben der EU keinesfalls wird erfüllen können, dann kann er auch nicht als Mitgliedstaat gelten.